von Andy | Jan 19, 2016 | Rechtliches
Wilde Tauben sind ein häufiger Anblick in vielen Städten auf der ganzen Welt. Obwohl es verlockend sein kann, sie zu füttern, ist es jedoch verboten und kann sogar negative Auswirkungen auf die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere sowie auf die Umwelt haben.
Die 3 Gründe warum Tauben füttern verboten ist
Erstens kann das Füttern von Tauben eine Überpopulation verursachen, was zu Konflikten mit Menschen und anderen Tierarten führen kann. Übermäßiges Füttern kann auch dazu führen, dass sich Tauben an bestimmte Orte gewöhnen und dort ihre Nester bauen, was zu hygienischen Problemen führen kann.
Zweitens kann das Füttern von Tauben zu einer Verbreitung von Krankheiten beitragen, da es häufig zu Kontakt mit Schmutz und Ausscheidungen der Tiere kommt. Dies kann sowohl für die Tauben als auch für die Menschen gefährlich sein.
Drittens kann das Füttern von Tauben auch negative Auswirkungen auf die Umwelt haben, insbesondere auf die Gebäude, die von Tauben beschmutzt werden. Die Verunreinigungen können schwer zu entfernen sein und können Schäden an den Gebäuden verursachen.
Um das Wohlbefinden der Tauben und die Gesundheit der Menschen sowie die Umwelt zu schützen, ist es wichtig, dass das Füttern von Tauben verboten bleibt. Wenn Sie die Tiere trotzdem unterstützen möchten, gibt es viele andere Möglichkeiten, wie Sie ihnen helfen können, beispielsweise durch das Bereitstellen von Wasserstellen oder durch das Anpflanzen von Pflanzen, die als Nahrungsquelle dienen können.
In diesem Sinne sollte das Füttern von Tauben vermieden werden, um die Gesundheit und das Wohlbefinden der Tiere sowie die Umwelt zu schützen.
von Andy | Jul 14, 2014 | Rechtliches
Vogelfütterung am Balkon erlaubt?
Bis auf Stadttauben sind alle zur Futterstelle eingeladen
Die meisten Menschen freuen sich über regen Vogel-Flugbetrieb am Balkon. Doch zwischen Mieter, Vermieter und Nachbarn kann die Fütterung am Balkon auch zu Problemen führen. Hier finden Sie alle Informationen, was Sie für ein gutes Miteinander mit den Menschen im Haus und für die Vögel an Ihrem Balkon tun können.
Es ist erlaubt, Vögel am Balkon zu füttern, z.B. durch Aufhängen von Futtergeräten, mit einem Futterhäuschen oder durch Ausstreuen von Futter für Singvögel auf Fensterbänken. Gefüttert werden dürfen alle Singvögel außer Tauben. Das hat das Landgericht Berlin entschieden. Denn Vogelkot auf Balkon und Terrasse sei ohnehin nicht zu vermeiden. Vögel zu füttern ist damit kein sogenannter „vertragswidriger Zustand“ und kann vom Vermieter nicht beanstandet werden. Es darf auch kein Grund für eine Mietminderung sein. Die Berliner Richter begründen dies damit, dass das Füttern von Vögeln weit verbreitet ist. Es überschreitet nicht die Grenzen des vertragsgemäßen Gebrauchs der gemieteten Wohnung und ist daher erlaubt. Das gilt aber nur solange es nicht zu übermäßig starker und gesundheitlich bedenk-licher Verschmutzung kommt. Daher bleibt das Füttern von Tauben weiterhin verboten.
Kein Zutritt für Tauben
Denn der Kot der Tauben beinhaltet Krankheitserreger wie Bakterien, Hefen und Pilze, die durch das Ausscheiden in der Luft frei gesetzt werden und vom Menschen durch die Atemwege oder oral aufgenommen werden können. Zudem können Tauben von Parasiten (z.B Milben) oder Zecken befallen sein. Darüber hinaus ist der Kot ätzend, was die Fassaden von Gebäuden schädigen kann.
Tauben können in sehr großen Populationen vorkommen. Stadttauben sind verwilderte Haustauben. Besonders in Großstädten finden sie rund ums Jahr enorm viel Nahrung. Deswegen können sie – anders als Wildtauben wie Ringeltaube oder Türkentaube – wiederholt brüten und sich stark vermehren. Zur Verhütung von Gefahren kann jede Gemeinde ein Taubenfütterungsverbot erlassen. Die Taubenfütterungsverbote der Städte Nürnberg und München sind hier als PDF einzusehen: Nürnberg, München
Um Tauben von der Futterstelle fernzuhalten, können Sie spezielle Futterhäuschen mit engen Zugängen, Futtersilos, auf deren Sitzstangen Tauben zu wenig Platz finden, oder hängende Meisenknödel verwenden (LBV-Shop).
Klassische Futterhäuschen können mit einem Maschendraht (Maschenweite 40×40 oder 50×50) umgeben werden. So können nur kleinere Vögel an das Futter gelangen.
via Rechtliches zur Vogelfütterung am Balkon | LBV.
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